Dementyeva V. Die Legaten-Proquaestoren in der Roemischen Republik am Ende 3. Jh. -1 Jh. V. Chr
V.V. Dementyeva* DIE LEGATEN-PROQUÄSTOREN Der Beitrag ist sich den Legaten pro quaestore gewidmet. Legati, die die Quästorsfunktionen als Proquästoren erfüllt haben, haben nur außer Italien, in den Provinzen des Römischen Staates fungiert. Sie sind nach der Legationsbildung am Ende 3. Jh. v. Chr. entstanden. Die Autorin meint, dass das staatsrechtlichen Einhändigungsmechanismus dem Legat der Vollmacht pro quaestore als Schlüsselmoment senatusconsultum gehabt hat. Dieses senatusconsultum wurde von dem Imperiumsträger, bei dem der Legat in Betrieb war, initialisiert. Der Legat hat dann seine Rechtsstellung als legatus mit dem Erhalten der proquästorichen Aufgaben aufrechterhaltet. Die Legaten pro quaestore waren bei weitem nicht immer die Senatoren, wahrscheinlich oft waren sie die römische Politiker am Anfang seiner Amtskarriere und haben vor der Proquästur keine Magistratur bekleidet. Das Vorhandensein der Legaten-Proquästoren zeigt, dass der Begriff pro quaestore (die Proquästur als die niedrigste Promagistratur) war breiter, als man üblich meint. Dieser Begriff hat auf sich nicht nur die Vollmachtsprolongierung dem gewählten Quästor nach dem Verwaltungsjahr und nicht nur die Zuwahlen des Quästors, sondern auch die Zuweisung der Quästorskompetenz einem Mann, der in diesem Moment kein Magistrat war, aufgenommen. *V.V. Dementyeva — Doctor of History, Professor (the Department of General History, Yaroslavl State University), Head of the Centre for Classical Studies (Yaroslavl State University). For citation use: [Dementyeva, V. 2011, 30 August. “Die Legaten-Proquaestoren in der Roemischen Republik am Ende 3. Jh.-1 Jh. V. Chr.” Yaroslavl State University, Centre for Classical Studies. http://antik-yar.ru/events-2/ancient-civilization-political-institutions-and-legal-regulation/dementyeva-v?lang=en]. |
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